Schadensersatz gegen die Haftpflichtversicherung bei Verlust der Zahnprothese, nachdem der Enkel des Geschädigten damit spielte:
„Die Prothese ist nicht etwa an einem unbekannten Ort, sondern befindet sich im Entwässerungssystem. Selbst wenn sie geborgen werden könnte, wäre es dem Geschädigten nicht zumutbar, sie noch zu verwenden, nachdem sie sich in der Schmutzwasserkanalisation befunden hat."
LG Paderborn, Urteil vom 7.3.1991 – 1 S 381/90, NJW-RR 1991, 1182